Subkommenden im Rheinland

Basis des Ordens

Bevor die feierliche Aufnahme in den Orden im Rahmen des Rittertag-Gottesdienstes erfolgt, lernen die Anwärter über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren das Wesen und das Wirken des Ordens in einer Subkommende kennen. Subkommenden sind der Zusammenschluss von bis zu 30 Johanniterrittern, die im nahen räumlichen Zusammenhang zueinander wohnen.

Die Subkommenden sind der örtliche Unterbau der Genossenschaft und prägen mit ihren Aktivitäten den Alltag des Ordens. Die derzeit etwa 280 Johanniterritter der Rheinischen Genossenschaft teilen sich in 15 Subkommenden auf. Diese sind über ganz Nordrhein-Westfalen verteilt.

Die Ritterschaft des Johanniterordens steht für christliches und soziales Engagement. Aus diesem moralischen Anspruch erwächst die Verantwortung, dem Menschen im Leben beizustehen. Die gelebte Nächstenliebe ist seit über 900 Jahren ihr verpflichtender Auftrag. Heute kommt sie diesem insbesondere nach, indem die Johanniterritter Aufgaben verschiedenster Art und Weise in den Werken des Ordens qualifiziert und engagiert erfüllen.

Durch ihren tätigen Einsatz erhofft sich die Ritterschaft, mit gutem Beispiel aufzufallen, möglichst viele Menschen für die Aufgaben des Ordens zu interessieren und diese für ein eigenes Engagement zu gewinnen.

Zusammenhalt und Austausch

Die Subkommenden dienen der geistigen und persönlichen Begegnung ihrer Mitglieder. Gleichzeitig sind sie auch das Grundelement der diakonischen Arbeit der Ordensbrüder und ihrer Familien. Denn den Subkommenden sind die Einrichtungen und Niederlassungen der verschiedenen Ordenswerke zugeordnet.

Allein durch den lokalen Bezug und die persönliche Verbundenheit untereinander besteht so ein effektives Netzwerk, das schnell Entscheidungen treffen und zügig helfen kann. Um dieses Miteinander zu pflegen, treffen sich möglichst alle Mitglieder einer Subkommende mindestens alle vier Wochen zu einem Subkommende-Abend.

Die Ausrichtung der Treffen rotiert unter den Mitgliedern, so erhalten sie einen sehr familiären Charakter. Die Abende bestehen meist aus einer Andacht oder einem Vortrag zu einem aktuellen Thema, auf die ein gemeinsamer Imbiss folgt. Anschließend werden die Projekte der Subkommende besprochen, Neuigkeiten ausgetauscht und die Gemeinschaft in vielen Gesprächen im kleineren Kreis gestärkt.

Bevor man wieder auseinander geht, wird das Ordensgebet gemeinsam gesprochen. Wenn man so will, spiegelt ein Subkommende-Abend einen Rittertag im Kleinen wider. So ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Partnerinnen der Ritter und viele Vertreter der ortsansässigen Werke des Ordens regelmäßige Gäste der Subkommende-Abende sind.

Den Subkommenden steht ein Subkommendeleiter vor. Sie werden vom Kommendator, der gleichzeitig die Aufsicht über sie ausübt, ernannt und durch den Herrenmeister bestätigt. Oft handelt es sich bei den Subkommendeleitern um sehr erfahrene Mitglieder des Ordens, die bereits den Rang eines Rechtsritters innehaben.

Besonders verdiente Ehrenritter können nach langjähriger Mitgliedschaft im Orden in diesen besonderen Mitgliederkreis aufgenommen werden. Im Gegensatz zu den Ehrenrittern besitzen sie das vollständige Stimmrecht bei der alljährlichen Ritterversammlung der Genossenschaft.

Gegenseitige Prüfung

Im gegenseitigen Kennenlernen und im Bestreiten der gemeinsamen Projekte kristallisiert sich nach und nach heraus, ob sich ein Interessent für die Ideale des Ordens einsetzen möchte und ob der Kandidat den Wertvorstellungen des Ordens aus Sicht der Ritter entspricht. Dabei kann sich niemand um die Aufnahme in den Johanniterorden aktiv bewerben.

Erhält man aber eine Einladung zu einem Subkommende-Abend, ist es sehr wahrscheinlich, dass zumindest ein Johanniterritter der Meinung war, dass der Kandidat eine Bereicherung für die Subkommende darstellen würde. Oft geht der Aufnahme in den Orden ein längeres Engagement in einem der lokalen Ordenswerke oder in der örtlichen Kirchengemeinde voraus.

Damit ein geeigneter Kandidat für eine Aufnahme in den Kreis der Ehrenritter des Johanniterordens vorgesehen werden kann, müssen sich zwei Mitglieder im Range eines Rechtsritters bereit erklären, für ihn eine Bürgschaft zu übernehmen. Dann wird ein Antrag auf Aufnahme des Kandidaten beim Regierenden Kommendator der Genossenschaft gestellt.

Nach vorhergehender Prüfung und der Zustimmung des Herrenmeisters ernennt dieser den Herrn zum Ehrenritter des Johanniterordens. Während des feierlichen Gottesdienstes am Rittertag erfolgt die feierliche Aufnahme in den Orden und wird symbolisiert durch das Umlegen des schwarzen Ordensmantels mit dem weißen Johanniterkreuz durch einen der beiden Bürgen.